


Chemische Stoffe werden bei der Herstellung und Verwendung von nahezu allen Produkten in unserem modernen Lebens eingesetzt und sind fast überall in der Industrie, in Handwerksbetrieben und in Privathaushalten anzutreffen. Viele dieser Chemikalien können die Gesundheit gefährden, etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt, und langfristig ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - dazu gehören auch biologische Gefahrstoffe wie Pilze, Bakterien oder Viren - erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber, Hersteller und Händler sind daher gefordert, Beschäftigte, Vertriebspartner und Kunden vor gefährlichen Einwirkungen durch Gefahrstoffe zu schützen. Mit der Gefahrstoffverordnung liegt dafür ein verständliches Verordnungswerk vor.
Arbeitsschutz lebt von verständlichen und eingängigen Vorschriften. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) folgt dieser Idee und ist ein weiterer wichtiger Beitrag zu einem modernen Arbeitsschutzrecht. Die Gefahrstoffverordnung enthält bestehende und bewährte Schutzstandards und bietet Unternehmen gleichzeitig größere Entscheidungsspielräume.
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Allgemeiner Umgang mit Gefahrstoffen - Gesetzestexte, Technische Regeln, Praxishilfen, BAuA
Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen - Gesetzestexte, Technische Regeln, Praxishilfen
Weitere Informationen im Internet: www.arbeitsschutz.nrw.de