


Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden, umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen. Vergleichbare Regelungen gelten für Arbeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen wie zum Beispiel Radon bei Arbeiten in Wasserwerken. Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen trägt im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dazu bei, dass die Anwender die Dosisgrenzwerte einhalten und unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen auch unterhalb der Grenzwerte vermeiden.
Der Strahlenschutz ist vor allem wichtig für das Personal beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in der Technik, für Eigen- und Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen sowie im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Innerhalb der Europäischen Union ist ein restriktives Regelwerk aufgebaut worden, um eine sichere Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe zu gewährleisten. In Deutschland ist dieses Regelwerk durch die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung umgesetzt worden. Diese beiden Verordnungen, die auf dem Atomgesetz beruhen, regeln den Bereich der Tätigkeiten (Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Anlagen), den Bereich der Arbeiten (Handlungen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen) und die Anwendung von Röntgenstrahlen. Ergänzt werden diese Regelungen durch Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Medizinproduktegesetz.
Atomgesetz (AtG) im Wortlaut
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Wortlaut
Röntgenverordnung (RöV) im Wortlaut
Überblick zu häufig genutzten Rechtsvorschriften
Weitere Informationen im Internet: www.arbeitsschutz.nrw.de