


Zum 1. Januar 2009 sind die arbeitspolitischen Instrumente auf Bundesebene neu geregelt worden. Es gibt seitdem weniger Varianten und mehr Handlungsspielraum vor Ort. Als Hilfestellung für die Praxis haben das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit die Broschüre „Instrumentenreform SGB II" herausgegeben. Sie enthält insbesondere Hinweise zu den Eingliederungsleistungen.
Die Entscheidungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des SGB II, die Teil der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind, führen immer wieder zu Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren. Die Arbeitshilfe des Ministeriums, an der auch Kommunen und Sozialrichter mitgearbeitet haben, geht auf aktuelle Problemstellungen ein und gibt Praktikern wertvolle Hinweise für die gesetzeskonforme Anwendung der Vorschriften. Sie enthält zudem unter anderem Muster für Verträge und Bescheide.
Mit dem Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II wird Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet. Voraussetzung ist neben langer Arbeitslosigkeit ein besonders „schweres Vermittlungshemmnis", beispielsweise aufgrund einer Suchtproblematik, mangelhafter Sprachkenntnisse oder fehlender Schulabschlüsse.
Zentraler Inhalt des § 22 SGB II ist die „Angemessenheit" der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der Auslegung dieses Begriffs gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme. Die Arbeitshilfe, zusammengestellt mit Unterstützung von Kommunen und Richtern des Landessozialgerichts, zeigt praxistaugliche Lösungsansätze auf. Sie erläutert auch die vorgeschriebenen Verfahren und enthält Vorlagen für Schreiben und Bescheide.
Das Sanktionssystem des § 31 SGB II - beispielsweise Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II - steht in engem Zusammenhang mit dem Konzept des Forderns (im Sinne § 2 SGB II). Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen so verpflichtet werden, sich eigenverantwortlich um die Beseitigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu kümmern. Die Arbeitshilfe greift aktuelle Entwicklungen in diesem Zusammenhang auf und geht auch auf die einschlägige Rechtsprechung ein.