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Maßregelvollzug – Sicherheit wird groß geschrieben

Der Maßregelvollzug wurde für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter geschaffen, die ein Gericht – nach sorgfältiger Begutachtung der Persönlichkeit und Würdigung der Strafumstände – als „schuldunfähig" oder als „vermindert schuldfähig" eingestuft hat. Um therapiert zu werden, sind sie in so genannten „Maßregelvollzugskliniken" oder „forensischen Kliniken" untergebracht. Die Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten durch die Verbindung von Therapie und Sicherheit einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen über die Forensik-Standorte in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Weitere Informationen finden Sie unter www.massregelvollzug.nrw.de

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Patienten werden im Maßregelvollzug behandelt?

Im Maßregelvollzug werden Straftäter behandelt, die an psychischen Krankheiten wie Schizophrenie, depressiven Psychosen, Neurosen und schweren Persönlichkeitsstörungen leiden. Manche Patienten sind in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit von Geburt an oder beispielsweise infolge eines Unfalls erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus sind im Maßregelvollzug drogen- oder alkoholkranke Straftäter untergebracht. Viele Menschen denken, dass im Maßregelvollzug vor allem Sexualstraftäter leben. Diese Personengruppe macht aber nur einen Teil der Klinikinsassen aus. Die übrigen Patienten haben sehr unterschiedliche Straftaten wie Brandstiftung, Beschaffungsdiebstähle, schwere Körperverletzungen und Tötungsdelikte begangen. Der Anteil der Frauen im Maßregelvollzug ist sehr gering - er liegt bei drei bis fünf Prozent

Was unterscheidet den Maßregelvollzug vom Strafvollzug?

Genau wie Strafvollzugsanstalten sollen Maßregelvollzugseinrichtungen die Straftäter sicher bewahren und dadurch die Bevölkerung schützen. Aber es gibt einige deutliche Unterschiede zum Strafvollzug. Vor allem soll der Maßregelvollzug den Patienten durch Therapie ein straffreies Leben ermöglichen und sie dadurch wieder in die Gesellschaft eingliedern. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe ist die Unterbringung im Maßregelvollzug nicht von vornherein zeitlich befristet. Lockerungen – vom begleiteten Ausgang bis zum Langzeiturlaub und zur Entlassung auf Bewährung – werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich von den Therapiefortschritten des Einzelnen ab, die regelmäßig von Gutachtern und Gerichten überprüft werden. Knapp acht Prozent aller seelisch gestörten Täter bleiben für immer hinter Klinikmauern, weil sie nach heutigen Erkenntnissen trotz Therapiebemühungen gefährlich bleiben.

Was geschieht mit den Patienten im Maßregelvollzug?

Im Maßregelvollzug kümmern sich weibliche und männliche Therapeuten und Pfleger um die Patientinnen und Patienten. Bei der Behandlung kommen verschiedene Therapieformen zum Einsatz. Zugleich lernen die Betroffenen Dinge, die für andere Menschen selbstverständlich sind - etwa die Grundregeln sozialen Verhaltens, die Gestaltung des Alltags durch Arbeit und (sinnvolle) Freizeit, die gewaltfreie Konfliktbewältigung und den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen.

Wann erhalten Patienten „Freigang"?

Anders als im Strafvollzug gibt es im Maßregelvollzug keinen „Freigang". Stattdessen sind als Bestandteil der Behandlung verschiedene Stufen von „Lockerungen" vorge-sehen, zum Beispiel die Verlegung in weniger gesicherte Gebäude, Ausgang mit und ohne Aufsicht sowie zeitlich befristeter Urlaub. Keine dieser Lockerungen wird „automatisch" gewährt. Erst wenn ein Patient sich in einer Lockerungsstufe bewährt hat und wenn interne und externe Gutachter ihm therapeutische Fortschritte bestätigt haben, können weitere Freiheiten gewährt werden.

Ist die Bevölkerung im Umfeld von Maßregelvollzugskliniken sicher?

Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen: ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung, aber auch eine sinnvolle Therapie für die psychisch kranken Straftäter. Zum Schutz der Bevölkerung und des Personals in den Einrichtungen tragen technische Maßnahmen wie Sicherheitsschleusen und Überwachungsmonitore ebenso bei wie Personenkontrollen bei Besuchern. Türen, Gitter und Fenster aller Gebäude werden ständig überprüft. Neuaufnahmen und Personen, die als gefährlich gelten, sind in stark gesicherten Gebäuden untergebracht, die zusätzlich von einem hohen Zaun oder einer Mauer umschlossen sind. Für den langfristigen Schutz der Bevölkerung sorgt vor allem eine erfolgreiche Therapie: Menschen, die als gebessert aus dem Maßregelvollzug entlassen wurden, werden erheblich seltener rückfällig als Straffällige, die ihre Haft im "normalen" Strafvollzug verbüßt haben.

Weisen die Entweichungen nicht doch auf Sicherheitsmängel hin?

Durch verstärkte Sicherheitsbemühungen ist die Zahl der Entweichungen in den vergangenen Jahren – trotz insgesamt stark gestiegener Patientenzahl – kontinuierlich zurückgegangen. Um die Zahl weiter zu senken, bemüht sich das Land zusammen mit den Kliniken darum, die Sicherheitsvorkehrungen noch weiter zu verbessern. Dabei ist aber nur der kleinste Teil der entwichenen Straftäter aus gesicherten Bereichen des Maßregelvollzugs tatsächlich ausgebrochen. Zum größten Teil handelt es sich um Patienten, die nach einem Ausgang oder nach einem Urlaub nicht oder auch nur verspätet zurückkehren. Jeder Fall geht als Entweichung in die Statistik ein, auch wenn keine Gefahr für die Bevölkerung besteht und der Entwichene sich am selben Tag wieder in der Klinik einfindet.

Wie hoch ist das Rückfallrisiko bei Patienten des Maßregelvollzugs?

Während die Insassen von Haftanstalten nach der Verbüßung ihrer Strafe weitgehend ohne Therapie in die Freiheit entlassen werden, können die Patienten des Maßregelvollzugs erst dann mit Entlassung rechnen, wenn Gutachter ihnen bestätigen, dass sie nicht mehr gefährlich sind. Aus diesem Grund liegen die Rückfallquoten im Maßregelvollzug erheblich niedriger als im Strafvollzug: Bei rund 80 Prozent der entlassenen Patienten kommt es nach der Entlassung nicht zu einem ernsthaften Rückfall. Auch bei Lockerungsmaßnahmen oder während Entweichungen sind Zwischenfälle die Ausnahme.

Warum braucht Nordrhein-Westfalen weitere Maßregelvollzugsanstalten?

Die nordrhein-westfälischen Maßregelvollzugskliniken sind überbelegt. Um diese Überbelegungen zu reduzieren und die psychisch kranken und suchtkranken Patientinnen und Patienten angemessen behandeln zu können, braucht Nordrhein-Westfalen neue Plätze im Maßregelvollzug. Diese sollen sowohl durch Erweiterungen der vorhandenen Kliniken als auch durch den Bau neuer Einrichtungen geschaffen werden.