


Die Integration von zugewanderten Menschen und ihren Familien ist eine politische und gesellschaftliche Kernaufgabe. Die Länder stellen sich ihrer Verantwortung für das Gelingen der Integration mit hohem personellem und finanziellem Engagement. Sie können auf langjährige Erfahrungen, gewachsene Strukturen, erfolgreiche Programme und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Zwischen den Ländern bestehen Unterschiede sowohl im Hinblick auf die Größe der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte, ihre Zusammensetzung als auch im Hinblick auf die vorhandene integrationspolitische Infrastruktur und die integrationspolitischen Maßnahmen. Ungleich sind insbesondere die Verhältnisse in den „neuen" und „alten" Bundesländern. Auch aufgrund dieser Unterschiede haben die Länder ihre integrationspolitische Zusammenarbeit unter das Prinzip „Einheit im Ziel - Vielfalt der Wege" gestellt.
Die Länder sind entschlossen, in der Integrationspolitik enger zusammenzuarbeiten. Sie haben deshalb ihre Zusammenarbeit auf eine qualitativ neue Stufe gehoben. Ausdruck dessen ist die "Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/ Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK)". Die Konferenz berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Aktuelles Vorsitzland ist das Sachsen.