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Zuwanderung

Wer sind die Zuwanderer, für deren Integration das Integrationsministerium zuständig ist?

Zielgruppen der Förderbereiche und Maßnahmen für die Integration sind zugezogene deutschstämmige Zuwanderinnen und Zuwanderer, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Familienangehörige, jüdische Zuwanderer und sonstige Ausländer, denen ein Dauerbleiberecht und ein länger befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wurde.

Durch Zu- und Abwanderungen verändern sich die Größe und die Zusammensetzung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Nach Jahren hoher Zuwanderung in den 1980er und 1990er Jahren hat sich die Lage wieder normalisiert. Die aktuelle Ausgabe der Zuwanderungsstatistik Nordrhein-Westfalen informiert zuverlässig und differenziert darüber, wie viele Personen jährlich zu- und abwandern, und wie viele Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen leben.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Zuwanderungsstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen 2011 (PDF)

Kompetenzzentrum für Integration

Banner mit der Beschriftung: Kompetenzzentrum für IntegrationAuf dem Gebiet der Integration arbeitet das Integrationsministerium mit zahlreichen Behörden, Einrichtungen und Kooperationspartnern zusammen. Die dem Ministerium ehemals nachgeordnete Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Unna Massen, ist seit Anfang 2008 als Sonderdezernat bei der Bezirksregierung Arnsberq angesiedelt und trägt den Titel "Kompetenzzentrum für Integration".

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Kompetenzzentrum für Integration

Die Zuwanderungsgruppen der Asylbewerber und der Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in die Zuständigkeit des
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Innenministeriums.