


Wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Integration ist die Beherrschung der Sprache. Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die Chance, erfolgreich an Bildung und Beschäftigung teilzuhaben. Ohne eine gemeinsame Sprache misslingt Kommunikation, ist das friedliche Zusammenleben gefährdet. Deshalb setzt die Landesregierung auf die frühzeitige Vermittlung von Sprachkenntnissen für Zugewanderte.
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Menschen, die neu nach Deutschland einwandern, so früh und umfassend wie möglich Deutsch lernen. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals eine bundesgesetzliche Verantwortung für Integrationskurse definiert worden. Die Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden, bei speziellen Zielgruppen bis zu 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (45 Stunden), in dem die Zuwanderer über Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands informiert werden. Informationen zu den Integrationskursen finden Sie im Internetportal Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.