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„Teilhabe für alle" - Programm der Landesregierung 2007 - 2010

Das behindertenpolitische Programm „Teilhabe für alle“ umfasst derzeit rund 60 Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Arbeit, Bildung und Familie, Wohnen sowie Abbau von Barrieren. Bewährte wichtige Maßnahmen werden fortgeführt und neue Projekte in Angriff genommen. Allein im Jahr 2009 standen dafür rund 186 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Landesprogramm „Teilhabe für alle", das zunächst bis zum Jahr 2010 läuft, setzt die Landesregierung Zeichen in der Behindertenpolitik und holt Behinderte in die Mitte der Gesellschaft. 

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Broschüre zum Programm „Teilhabe für alle"

 

Programmschwerpunkte

Arbeit
Bildung und Familie
Wohnen
Abbau von Barrieren

Arbeit

„Teilhabe für alle“ bedeutet die Chance auf Arbeit für alle.

In unserer Gesellschaft ist es von zentraler Bedeutung, Arbeit zu haben. Arbeit bedeutet unmittelbar Einkommen und damit die existenzielle Grundlage für die Verwirklichung von Lebensplanungen und gesellschaftlicher Anerkennung, für die Sicherung von Lebensstandards und Handlungsspielräumen. Arbeitslosigkeit steht für die Gefahr gesellschaftlicher Ausgrenzung und dauerhafter Abhängigkeit von Dritten.

Arbeitslosigkeit kann viele Ursachen haben: Die wichtigsten sind eine unzureichende Ausbildung, fehlende Arbeitsplatzangebote oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Die Landesregierung verkennt nicht, dass erste Voraussetzung für eine Teilhabe aller an Arbeit eine auskömmliche Zahl an Arbeitsplatzangeboten ist. Das Schaffen dieser Voraussetzung ist nicht vorrangig Aufgabe der Behindertenpolitik und kann im Zeitalter der Globalisierung auch nicht immer von nationalen Regierungen geleistet werden. Es ist aber Aufgabe der Behindertenpolitik, trotzdem dafür Sorge zu tragen, dass behinderten Menschen ergänzende Hilfen angeboten werden, damit sie Arbeit finden können und ihnen ihre Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen wird.

Ein besonderes Augenmerk gilt, neben dem Erhalt der gewachsenen leistungsfähigen Strukturen, die sich bewährt haben, dem Schaffen neuer Arbeitsplätze, vor allem für gering qualifizierte und behinderte Menschen.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen zur Ausbildung mit Behinderung
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen zum Programm „Integration unternehmen!"
Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen zum Programm „JobPerspektive"

Bildung und Familie

Kern unserer Gesellschaft sind Familien. Sie sind der Ort, an dem Kinder ihre wesentliche Prägung erfahren. Familien leisten durch die Betreuung alter oder behinderter Angehöriger wichtige Dienste für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Gesellschaft. Dies muss erhalten werden.

Wir leben in Nordrhein-Westfalen inmitten einer pluralen, modernen Gesellschaft. Obwohl sich das Bild der Familie in den letzten Jahrzehnten erheblich gewandelt hat, wachsen die meisten Kinder nach wie vor bei ihren verheirateten leiblichen Eltern auf. Der Anteil der Alleinerziehenden nimmt jedoch zu, auch gibt es immer mehr Patchworkfamilien, Lebenspartnerschaften und Single-Haushalte. „Teilhabe für alle“ bedeutet daher, diese Formen ebenso in die Überlegungen einzubeziehen wie zum Beispiel Familien mit Zuwanderungsgeschichte.

Deutschland zeichnet sich durch eine Vielfalt unterschiedlich angelegter, historisch gewachsener sozialer Sicherungssysteme aus. Die bestehenden Gesetze, ihre Neuerungen und Handhabung sind kompliziert. Um angemessen reagieren zu können, bedarf es eines umfangreichen Wissens und fremder Hilfe. Der einzelne Mensch allein ist häufig überfordert.

Teilhabe für alle bedeutet deshalb, dass Strukturen vorhanden sein müssen, die Wissen und Hilfe unmittelbar vor Ort direkt an die Menschen heranbringen. Die Landesregierung unterstützt deshalb Ideen und Initiativen, mit denen Wissen vermittelt wird oder die Netzwerke zum Ziel haben, in denen Menschen anderen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch helfend zur Seite stehen.

Eine zukunftsfähige Unterstützungspolitik muss auch präventiv und niedrigschwellig ansetzen.

So ist die beste Förderung jedes Kindes vor allem auch Aufgabe der allgemeinen Schule. Damit mehr Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen an allgemeinen Schulen am Gemeinsamen Unterricht oder innerhalb integrativer Lerngruppen teilnehmen können, stellt die Landesregierung zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung.

Wenn sich zeigt, dass alle Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kommt eine sonderpädagogische Förderung in Betracht, um dem Anspruch auf individuelle Hilfen nachzukommen und ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensführung zu ermöglichen. Hier sichert das Land durch die Lehrerausstattung über ein besseres Schüler-Lehrer-Verhältnis die höheren Ansprüche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf pädagogisch ab.

Die Landesregierung setzt sich des Weiteren dafür ein, dass Jugendliche eine besondere Unterstützung erhalten, wenn sie nach Abschluss ihrer Schulausbildung einen Beruf erlernen wollen.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile) Informationen zu Förderschulen: www.bildungsportal.nrw.de

Wohnen

„Teilhabe für alle“ bedeutet, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung selbst bestimmen können sollen, wo sie wohnen wollen, mit wem sie wohnen wollen und welche Dienstleistungen sie benötigen.

Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt, in dem sich Menschen nach ihrem Geschmack einrichten, sich wohl fühlen und in den sie sich auch zurückziehen können. Hier sind sie in ihren Entscheidungen unabhängig, hier finden sie Schutz und Geborgenheit zugleich – selbstbestimmt statt fremdbestimmt.

Je nach Alter, Art der Behinderung oder finanziellen Möglichkeiten ist die geeignete Wohnform die selbst genutzte Immobilie, eine passende Mietwohnung oder ein Gebäude, in dem mehrere behinderte Menschen in Gemeinschaft wohnen können. Es wird preiswerter Wohnraum von guter Wohnqualität benötigt, der den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen in allen Lebensphasen entspricht. Die Landesregierung will dazu beitragen, dass solcher Wohnraum auch angeboten werden kann.

Wohnraum für Wohngemeinschaften sollte baulich möglichst so gestaltet sein, dass er sich für ambulante oder stationäre Wohnformen eignet. Wenn vorhandener Wohnraum, sei es ein Eigenheim, eine Mietwohnung oder eine stationäre Einrichtung, nicht mehr den Wohnbedürfnissen von behinderten Menschen entspricht, ist abzuwägen, ob bauliche Maßnahmen im Bestand oder Ersatzneubauten zur Herstellung angemessener Wohnverhältnisse geeignet sind.

Die Landesregierung setzt sich zum Ziel, dass die benötigten Wohnangebote geschaffen werden und unterstützt dies durch die Vergabe zinsgünstiger Baudarlehen.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen im Internet: www.mbv.nrw.de

Abbau von Barrieren

„Barrierefreiheit“ ist eine wesentliche Bedingung für Teilhabe. Ziel muss die grundsätzliche Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Einrichtungen und Informationen für alle Menschen sein.

Zur Erreichung der Barrierefreiheit sind durch das Behindertengleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen wichtige Voraussetzungen geschaffen worden. Zur Beseitigung von Hindernissen reicht es allerdings nicht aus, Gesetze zu formulieren. In der täglichen Praxis vor Ort müssen Hindernisse ausfindig gemacht und Strategien zu ihrer Beseitigung entwickelt werden.

Hierzu ist es sinnvoll, einzelne Lebensbereiche gesondert zu betrachten und unterschiedliche Handlungsansätze zu wählen.

Der Abbau von Barrieren ist auch Teil der besonderen Verantwortung und Vorbildrolle der auf das Gemeinwohl ausgerichteten Bauten des Landes. So sind bereits in den letzten Jahren zum Beispiel zahlreiche Finanz-, Gerichts- und Hochschulgebäude umfassend barrierefrei ausgestattet worden. Das Land wird auch zukünftig - im Rahmen der von allen Ressorts zu beachtenden „Baupolitischen Ziele des Landes“ - die barrierefreie Gestaltung bei Neubauten verlässlich umsetzen und im Baubestand erforderliche Nachrüstungen fortführen.

Roter Pfeil (zeigt Beginn einer Link-Zeile)Informationen im Internet: www.ab-nrw.de