


Mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird eine Lücke in dem seit Anfang 2011 geltenden Bildungs- und Teilhabepaket geschlossen. Für die Zeit vom 1. August 2011 bis zunächst 31. Juli 2012 werden Kinder und Jugendlichen, die in Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ unterstützt. Erfasst werden insbesondere Kinder von Eltern aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Daneben können auch Kinder von Eltern gefördert werden, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier (PDF-Dokument, 18 kB)
Anlagen zur Förderrichtlinie:
Zuwendungsbescheid (PDF-Dokument, 7 kB)
Verwendungsnachweis (PDF-Dokument, 8 kB)
Antrag Kommune (PDF-Dokument, 6 kB)
Antrag Individuell (PDF-Dokument, 7 kB)
Merkblatt für Kommunen, 3. Auflage (PDF-Dokument, 29 kB)
Kurzinfo zum Landesfonds „Alle Kinder essen mit“ (PDF-Dokument, 18 kB)