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Entschädigung für Opfer von Gewalt

Die Opferentschädigung ist eine der tragenden Säulen sozialer Sicherheit in Deutschland. Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR.

Roter PfeilAnsprechpartner im Rheinland: www.lvr.de
Roter PfeilAnsprechpartner in Westfalen-Lippe: www.lwl.org

 

Angebote in Nordrhein-Westfalen

Telefonnummer für schnelle Informationen

Zur Information von Opfern von Gewalttagen und ihren Angehörigen ist eine kostenlose Telefonnummer eingerichtet. Wenn Sie diese Nummer von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen aus anrufen, werden Sie direkt mit einem zuständigen Ansprechpartner verbunden.

Roter PfeilDie Telefonnummer lautet (0800) 654 654 6

Internetseite informiert zum Thema Opferschutz

Im Rahmen der Initiative „pro Opfer“ hat das nordrhein-westfälische Justizministerium eine Internetplattform zum Thema Opferschutz eingerichtet. Neben grundlegenden Erläuterungen, Kontaktadressen und weiterführenden Links sind dort auch praxisbezogene Informationen etwa zu Fragen der Opferentschädigung und des Täter-Opfer-Ausgleichs abrufbar. Daneben sind Recherchen in den einschlägigen Gesetzen möglich.

Roter Pfeil Informationen im Internet: www.opferschutz.nrw.de

Polizei ist meist der erste Ansprechpartner

Die Polizei arbeitet in erster Linie darauf hin, den oder die Täter einer Straftat zu ermitteln. Sie ist aber fast immer auch erster Ansprechpartner für die Opfer von Straftaten. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat daher eine Unterseite eingerichtet, die sich mit dem Thema „Polizei und Opferschutz“ beschäftigt.

Roter Pfeil Informationen im Internet: www.polizei.nrw.de