


Eckpunkte zum Nichtraucherschutzgesetz vorgestellt
Düsseldorf, 12.06.2007
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Mit den Eckpunkten zum Nichtraucherschutzgesetz haben wir eine deutliche Stärkung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen erreicht. Dabei haben wir gerade dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen, denn es wird ab dem 01.01.2008 ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Grundstück von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen geben. Es werden keine Ausnahmen in Schulen und Kindergärten mehr möglich sein. Damit sind Raucherecken auf Schulhöfen dann tabu“, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die Koalitionspartner haben sich auf Eckpunkte eines Nichtraucherschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen verständigt. Das Nichtraucherschutzgesetz wird alle öffentlichen Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche Flughäfen und Gaststätten im Land erfassen.
„Grundsätzlich wird in allen öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern darf künftig nur noch im Freien geraucht werden, hier werden keine Raucherräume mehr zugelassen“, so Gesundheitsminister Laumann weiter. „Ausnahmen in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Landes können aber aus palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen Gründen zugelassen werden“, so Laumann weiter.
„Auch in den nordrhein-westfälischen Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft oder Restaurant – wird künftig ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf auch hier noch in einem abgetrennten Nebenraum. Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte und bei Volksfesten. Bei Familienfeiern oder anderen geschlossenen Gesellschaften in abgetrennten Sälen kann künftig der Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht“, sagte Laumann weiter. „Im Rahmen der Erstellung der Eckpunkte wurde auch die Frage der Definition von Ausnahmen im Gaststättenbereich (so genannte „Eckkneipenregelung“) geprüft. Hierzu wurde bisher keine rechtlich tragfähige Lösung gefunden. Sollte es im Gesetzgebungsverfahren weitere, über die Eckpunkte hinausgehende und belastbare Vorschläge geben, so werden diese im weiteren Verfahren geprüft.“
Das Gesetz enthalte eine Innovationsklausel. „Sollten irgendwann die technischen Voraussetzungen bei der Entlüftungstechnik so hoch entwickelt sein, dass Nichtraucher im gleichen Raum wirksam vor den Folgen von Tabakrauch geschützt werden können, sind weitere Ausnahmen beim Rauchverbot in Gaststätten möglich.“
Die Eckpunkte zu einem Nichtraucherschutzgesetz werden nun in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden, so dass nach der Sommerpause ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden kann. Das Nichtraucherschutzgesetz wird dann zum 01.01.2008 in Kraft treten.