


Ab 1. Mai 2012: Tariftreuegesetz in NRW
Düsseldorf, 01.05.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Am 1. Mai 2012 tritt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (TVgG-NRW) in Kraft. Danach haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 Euro, wenn ihr Arbeitgeber einen öffentlichen Auftrag ab 20.000 Euro erhalten hat. Auftraggeber können die Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes etc. sein.
„Das ist ein Stück mehr Fairness in der Arbeitswelt und hat Signalcharakter“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider. Das Auftragsvolumen der öffentlichen Hände in NRW liege bei schätzungsweise rd. 75 Milliarden EUR pro Jahr. „Jedes Unternehmen, jeder private Auftraggeber kann sich dieser Initiative anschließen“, erklärte der Minister.
Schneider betonte, dass der Mindestlohn von 8,62 Euro grundsätzlich auch für geringfügig Beschäftigte gezahlt werden müsse. Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber verdienten dabei die 8,62 Euro brutto für netto. Eine Verrechnung der Pauschalabgaben zur Sozialversicherung mit dem Stundenlohn durch den Arbeitgeber sei nicht statthaft, so der Minister. Weiter gelte, dass zukünftig Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag ausführen, den gleichen Lohn wie die Stammarbeitskräfte erhalten müssen. „Damit haben wir Equal Pay in NRW in unserem Zuständigkeitsbereich realisiert“, so Guntram Schneider.
Weitere Informationen unter: www.tarifregister.nrw.de