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Minister Schneider: Schülerinnen und Schüler dürfen höchstens 20 Tage im Jahr jobben

„Spielregeln“ für Ferienjobs

Düsseldorf, 04.07.2012

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Nur noch wenige Tage bis zum Beginn der Sommerferien. Auch dieses Jahr wollen viele Schülerinnen und Schüler mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. „Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Jugendliche schon früh in die Arbeitswelt hineinschnuppern und Berufsfelder von innen kennen lernen. Andererseits sollen die Schulferien in erster Linie der Erholung dienen, und Ferienjobs dürfen die schulischen Leistungen nicht beeinträchtigen“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (4. Juli 2012) in Düsseldorf.

Deshalb habe der Gesetzgeber enge Grenzen für Schülerjobs gesetzt, so der Minister weiter. Grundsätzlich sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder und Jugendliche ein Arbeitsverbot vor, das allerdings einige Ausnahmen für Kinder ab 13 und Jugendliche ab 15 Jahren enthält. Hier die wichtigsten „Spielregeln“, die zum Schutz der Jugendlichen unbedingt eingehalten werden müssen:

Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen:

Arnsberg         Tel.: 02931-82-0
Detmold          Tel.: 05231-71-0
Düsseldorf      Tel.: 0211-475-0
Köln                 Tel.: 0221-147-0
Münster           Tel.: 0251-411-0