


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich freue mich Sie heute hier begrüßen zu können. Vor allem, weil ich dies gemeinsam mit
Und ich bedanke mich bei der Handwerkskammer zu Köln, die uns diesen Rahmen – mit Blick auf den Kölner Dom – nutzen lässt.
In 2011 begehen wir das Polen – NRW Jahr mit vielfältigen kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Initiativen. Es steht unter dem Motto:
„Gemeinsam die Zukunft gestalten:
NRW und Polen im Dialog“
Neben Lesungen und viel Kultur stehen aber auch die Förderung der Umwelttechnik und der wissenschaftliche Austausch auf dem Programm.
In 2011 jährt sich auch zum zwanzigsten Mal die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, der in den Regionen mit Leben gefüllt wird.
Heute nimmt zum Beispiel meine Kollegin, die NRW-Europaministerin, Frau Schwall-Düren in Zielona Gora (Grünberg) an einer Sitzung des interregionalen Ausschusses der Deutsch-Polnischen Regierungs-kommission teil. Es wird dabei um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und um die regionalen Auswirkungen gehen.
Mit Spannung erwarten wir in NRW die Übernahme der EU – Ratspräsidentschaft durch die Republik Polen Mitte des Jahres. Es stehen viele soziale Themen auf der Agenda, aber auch die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2014.
Ein wichtiger Pfeiler der Kohäsionspolitik ist der ESF. Er bringt Europa zu den Bürgern.
Wir rechnen damit, dass Ende des Jahres auf europäischer Ebene die Architektur und der Finanzrahmen für die künftige Kohäsionspolitik (2014 bis 2020) deutlich werden.
Ich möchte noch einmal unterstreichen: Die künftige Kohäsionspolitik braucht einen starken ESF. Die Ziele der EU 2020 Strategie etwa auf dem Feld der Beschäftigung oder der Armutsbekämpfung lassen sich nur mit einem starken ESF erreichen.
Auch das Handwerk in NRW setzt in der beruflichen Bildung mit dem ESF viele Projekte um, z.B. in der beruflichen Bildung oder der Mobilitätsberatung und damit im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Wir arbeiten heute oft mit Prognosen, die bis 2050 und darüber hinaus reichen.
Machen wir es einmal umgekehrt:
Stellen Sie sich vor, vor gut 40 Jahren hätte jemand gesagt:
Was hätte man 1971 von einer solchen Prognose, einem solchen Traum gehalten?
Nun, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist heute ein in den europäischen Verträgen verankertes Grundrecht. Es gewährleistet Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Nationalität.
Viele, die zu uns kommen wollen, haben Angst vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und im Leben. Das darf nicht sein.
Die Angst könnte dazu führen, dass der Entsendung der Vorrang gegeben wird und der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland bleibt. Arbeitnehmerrechte sind dann schwerer zu kontrollieren.
Der Schutz vor Diskriminierung ist eine notwendige Bedingung für „gute Arbeit für alle“.
Für diejenigen, die zu uns kommen und für die, die schon da sind.
Für Volkswirtschaften gilt: Langfristig erfolgreich sind nur Länder mit sozialen Standards, Arbeitnehmerrechten, einer guten öffentlichen Verwaltung und fairen Wettbewerbsregeln.
Um dies gegen Einzelinteressen auch durchzusetzen, braucht man faire Regeln. Regeln auf nationaler und Regeln auf europäischer Ebene. Regeln, die man durchsetzen kann und muss.
Hier meine ich ganz besonders Regeln zur:
Da haben wir unsere Vorstellungen auch formuliert:
Die notwendige Bedingung für eine faire Entlohnung ist der Mindestlohn. In einigen Branchen haben wir ihn jetzt, aber wir sind noch nicht am Ziel. Denn das Ziel heißt weiterhin: ein allgemeinverbindlicher gesetzlicher Mindestlohn.
NRW hat dazu, mit anderen SPD – geführten Ländern eine Bundesratsinitiative angestrebt. Leider konnten wir bei der Abstimmung am 18. März keine Mehrheit im Bundesrat erreichen. Aber die Bundesregierung hat nicht mehr viel Zeit, um zu reagieren, gerade mit Blick auf den 1. Mai müssen wir Lösungen finden.
Das ist auch im Interesse der Arbeitgeber: wir wollen nicht, dass Preisdruck auf dem Rücken von Beschäftigten aus dem benachbarten Ausland sich negativ auf die Auftragsvergabe an unsere Unternehmen auswirkt.
Die Menschen, die in NRW arbeiten, sollen auch faire Bedingungen haben und nach ortsüblichen Bedingungen entlohnt werden.
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge schreibt die Landesregierung das gerade im neuen Tariftreuegesetz fest.
Aber der Mindestlohn ist nur der Anfang, wir wollen, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit an einem Ort“ verwirklicht wird.
Das betrifft die Leiharbeitnehmer. Wir hatten dazu eine weitreichende Diskussion im Vermittlungsausschuss zu den Leistungen nach SGB II. Für mich sind die Bedingungen für eine faire Entlohnung erst erfüllt, wenn Stammarbeiter und Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten und zwar von Anfang an.
Der Anteil prekärer Beschäftigung ist zu groß geworden. Stichworte sind: Leiharbeit, Befristung und unfreiwillige Teilzeit oder Generation Praktikum.
Inzwischen ist das Normalarbeitsverhältnis die Ausnahme geworden. Gleichzeitig erwarten wir aber von jungen Menschen, dass sie Häuser bauen, teure Autos kaufen, Familien gründen und private Altersvorsorge betreiben. Das alles mit Befristungen und niedrigen Löhnen.
Die prekären Arbeitsverhältnisse haben nicht nur negative Auswirkungen auf die Lebensplanung des Einzelnen, sondern auch für die soziale Sicherung insgesamt. Und selbstverständlich ist es auch mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit wichtig, denn es geht nicht um irgendeine Arbeit: Es geht um gute Arbeit.
Soziale Sicherung kann nur funktionieren, wenn die Lasten gerecht verteilt und ausreichend dort finanziert werden, wo die Wertschöpfung entsteht. Um es deutlich zu sagen: Wir müssen die Vermittlung so gestalten, dass wir prekäre Beschäftigung, Schwarzarbeit und Billiglöhne zurückzudrängen.
Ich bin da sehr gespannt auf die Erfahrungen der ZAV der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur ist ein sehr wichtiger Partner in diesem Prozess.
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 ein Anerkennungsgesetz verabschiedet. Ich begrüße das grundsätzlich, das Anerkennungsgesetz ist sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung, allerdings greift es zu kurz. Das Gesetz sieht vor, die Anerkennung auf ausländische Zertifikate und Zeugnisse zu stützen. Das halte ich für falsch! Ich bin der Meinung, dass wir nicht auf Basis von Papieren über die Qualifikationen und Kompetenzen eines Menschen entscheiden dürfen. Wenn wir wirklich wissen möchten, was jemand kann, dann brauchen wir ein Verfahren, das zielgerichtet und wirkungsvoll die Kompetenzen und Fähigkeiten praxisorientiert im Arbeitszusammenhang feststellt. Wir brauchen ein Kompetenzfeststellungsverfahren, das faire Chancen bietet und Potenziale erschließt.
Außerdem befürchte ich, dass das Gesetz in weiten Teilen wirkungslos verpuffen wird. Der Bereich der Erstberatung wird im Gesetzesentwurf vollständig ausgeblendet. Ich frage mich, wie sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geflecht der Zuständigkeiten orientieren sollen, wenn keine verbindliche, flankierende Erstberatung festgeschrieben wird.
Dasselbe gilt übrigens auch für etwaige Nachqualifizierungen. Wir müssen darüber diskutieren, welche Angebote wir machen können, damit Vollqualifikationen erreicht werden können. Die Sozialpartner könnten so nachhaltig dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Unklar ist noch wie man die Entscheidungen – wie geplant – innerhalb von drei Monaten und bundesweit vergleichbar treffen kann. Und unklar ist, welche Bedingungen dafür vorliegen müssen.
Polen und Deutschland haben – im europäischen Vergleich – die Wirtschafts- und Finanzkrise relativ gut überstanden.
Im März hat sich die Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt erwartungsgemäß in NRW fortgesetzt. Mit rund 5,9 Millionen Beschäftigten liegt die Beschäftigung auf dem höchsten Stand seit 2002. Das Angebot an Stellen liegt mit 108.000 um gut ein Drittel über dem Vorjahr.
Das haben wir in NRW unter anderem den Sozialpartnern zu verdanken:
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit kommt also zu einem Zeitpunkt, an dem die Beschäftigung zunimmt und die Arbeitslosigkeit zurückgeht. Das ist gut so, weil sich schnell herausstellen wird, dass viele Ängste unbegründet sind.
Neben fairer Entlohnung, fairer Vermittlung und einer fairen Anerkennung der Qualifikationen brauchen wir auch ein gutes Klima. Wir brauchen eine Kultur des Willkommens.
Es geht um ein Willkommen in Arbeit und Leben.
Im Polen – NRW Jahr können wir vielfältig anknüpfen.
Ich bitte dabei auch um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!