Die Bundesregierung hat im Juni 2008 den 3. Armuts- und Reichtumsbericht unter dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ vorgelegt. Der erste nationale Bericht wurde im Jahr 2001 veröffentlicht, der zweite im März 2005. Grundlage ist der Auftrag des Deutschen Bundestags vom 27. Januar 2000 an die Bundesregierung zur regelmäßigen Vorlage von Armuts- und Reichtumsberichten. „Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe ist.“ (aus: Vorbemerkung zum 2. Armuts- und Reichtumsbericht)
Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik liefert ein umfassendes Angebot an vergleichbaren Daten für Bund und Länder aus den Bereichen soziale Mindestsicherung sowie Armut und soziale Ausgrenzung. Das gemeinsame Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfasst im Wesentlichen zwei Bausteine:
Der erste Baustein besteht aus der Veröffentlichung von Berichten zur sozialen Mindestsicherung in Deutschland. Diese geben einen Überblick über die Leistungen, Fallzahlen, Strukturen und Ausgaben der sozialen Mindestsicherungssysteme.
Der zweite Baustein des Projekts Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik ist die Bereitstellung von Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf Ebene von Bund und Ländern. Damit soll dem wachsenden Bedarf nach vergleichbaren Sozialindikatoren auf Bundes- und Länderebene Rechnung getragen werden
Der Datenreport 2011 ist ein Gemeinschaftsprojekt des Statistischen Bundesamtes (Destatis), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Mit seiner Kombination von Daten der amtlichen Statistik und der sozialwissenschaftlichen Forschung ist der Datenreport ein Standardwerk der deutschen Sozialberichterstattung.
Den Datenreport 2011 finden Sie hier
In den an die Europäische Kommission adressierten Berichten stellt die Bundesregierung dar, wie sie die im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) auf EU-Ebene vereinbarten Ziele in den Bereichen soziale Integration, Alterssicherung sowie Gesundheitsschutz und Langzeitpflege erreichen will. Die Berichterstattung ist Teil des Lissabon-Prozesses. Die Strategieberichte verbinden die bislang separat vorgenommene Berichterstattung (Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Nationaler Strategiebericht Alterssicherung, Berichterstattung im Bereich Gesundheit und Langzeitpflege) miteinander