Die Armutsrisikoschwelle ist nach dem NRW-Konzept derjenige Einkommenswert, unterhalb dessen von Einkommensarmut zu sprechen ist. In der NRW-Sozialberichterstattung wird als Armutsrisikoschwelle 50 % des arithmetischen Mittels des nach der alten OECD-Skala berechneten Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung festgelegt. Nach dem EU-Konzept wird die Armutsrisikoschwelle als 60 % des Medians des nach der neuen OECD-Skala berechneten Nettoäquivalenzeinkommens festgelegt.
Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Dem Haushaltsvorstand wird das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von kleiner 1 eingesetzt, weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen. Den Bedarfsgewichten können unterschiedliche Äquivalenzskalen zu Grund liegen.
Als Äquivalenzskala wird nach dem NRW-Konzept die alte OECD-Skala herangezogen, welche die Bedarfe der Haushaltsmitglieder folgendermaßen gewichtet: Gewicht 1 = Haushaltsvorstand bzw. erste Person im Haushalt, Gewicht 0,7 = weitere Haushaltsmitglieder im Alter von 14 und mehr Jahren, Gewicht 0,5 = Kinder und Jugendliche im Alter von unter 14 Jahren.
Nach dem EU-Konzept wird zur Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens die neue OECD-Skala verwendet. Die neue OECD-Skala unterstellt höhere Kostenersparnisse in Mehrpersonenhaushalten und setzt daher niedrigere Gewichte für die weiteren Haushaltsmitglieder an (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für weitere Personen im Alter von unter 14 Jahren).
Zu beachten ist, dass im Mikrozensus das Niveau der Einkommen unterschätzt wird. Bei der Beantwortung der Frage nach dem Haushaltsnettoeinkommen werden vor allem solche Einkommen berücksichtigt, die einen relevanten Anteil am gesamten Haushaltseinkommen haben und regelmäßig eingehen, während unregelmäßige und geringere Einkommensteile eher vergessen werden. Dies ist bei der Interpretation der Armutsrisikoschwelle zu beachten. Für Analysen zur Einkommensverteilung stellt dies jedoch kein grundsätzliches Problem dar.
IT.NRW, Mikrozensus
| Merkmal | EU-Konzept: Laeken-Primärindikator Nr. 1 e |
NRW-Konzept |
|---|---|---|
| Grenzwert | 60 % | 50 % |
| Mittelwert | Median | arithmetisches Mittel |
| Skala zur Bedarfsgewichtung | neue OECD-Skala | alte OECD-Skala |
| Armutsrisikoschwelle mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ... Euro | ||
| Einpersonenhaushalt | 815 | 686 |
| Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren | 1711 | 1852 |
Datenquelle: IT.NRW, Ergebnisse des Mikrozensus