


„Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung verschmolzen, der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Arbeitslosengeld II). Mit den Regelungen im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde eine bundesweit einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen geschaffen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind oder deren Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. In Nordrhein-Westfalen erhalten mehr als 1,6 Millionen Menschen eine „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, die umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt wird.
Welche Kosten für Unterkunft und Heizung sind akzeptabel? Wie wird Vermögen angerechnet? Wann gibt es welche Form von Sanktionen? Die „Grundsicherung für Arbeitssuchende" wirft in der Praxis eine Fülle von Fragen auf. Zusammen mit verschiedenen Partnern hat das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium daher mehrere Handreichungen herausgegeben, die bei Problemen in der Verwaltungspraxis weiterhelfen können.
Übersicht der bisher veröffentlichten Praxishilfen
Der neue SGB II-Report dokumentiert die Ergebnisse der Jobcenter NRW hinsichtlich der drei zentralen Ziele nach § 48b SGB II: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug. Die Besonderheit des Berichtes liegt darin, dass die Kennzahlenergebnisse der Jobcenter zur Zielerreichung den lokalen Rahmenbedingungen gegenübergestellt werden, so dass eine objektive Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Jobcenter ermöglicht wird.
Veröffentlichungen des SGB II-Reports
Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen „Bildungs- und Teilhabepaket“ gehört und sich gefragt, was sich dahinter verbirgt. Dahinter steckt, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Hier finden Sie Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket