


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versteht Integration als einen interaktiven Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft. Dies beinhaltet sowohl Anpassungsleistungen der Zuwanderer als auch eine Veränderung der Mehrheitsgesellschaft.
Die Förderschwerpunkte der Landesregierung beziehen sich auf
Darüber hinaus obliegt dem Integrationsministerium im Auftrag des Bundes die Umsetzung der sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung delegiert die Landesregierung diese Aufgaben an ortsnahe Verwaltungsstellen.