1992 beschloss der Landtag NRW die Einführung einer Landessozialberichterstattung, die Daten und Statistiken über die Lebenslage unterversorgter Personen und Bevölkerungsgruppen bereitstellen sollte.
Die Landesregierung erstellt seither in regelmäßigen Abständen Berichte, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema “Armut” beschäftigen. In den ersten Jahren untersuchten und beschrieben Einzelberichte jeweils die Lebenslage einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Mit dem Sozialbericht von 1998 wurde erstmals eine Querschnittsveröffentlichung vorgelegt, die die Daten zu Umfang und Struktur des Armutspotentials in NRW bündelte. Der Sozialbericht 2004 wurde zudem erstmals als Armuts- und Reichtumsbericht konzipiert.
Bis 1998 erschienen acht gruppenbezogene Einzelbände des Landessozialberichts. Bei diesen Berichten handelt es sich um wissenschaftliche Einzelstudien, die mit Blick auf die jeweilige Zielgruppe konzipiert wurden und zur Erfassung ihrer Lebenslagen sehr verschiedene Konzepte und Datenzugänge verwandten. Die Berichte wurden vom Sozialministerium herausgegeben, inhaltlich jedoch von den wissenschaftlichen Instituten bzw. Autor/inn/en verantwortet, die sie erstellten.
Der Bericht von 1998 basiert auf einem neuen Konzept der Landessozialberichterstattung. Es zielt darauf, die Darstellung gruppenspezifischer Lebenslagen in einem Bericht zu integrieren. Dies ist der Übergang zu einer die einzelnen Lebenslagen übergreifenden und aktuellen Armutsberichterstattung, die regelmäßig fortzuschreiben ist und die ein möglichst vollständiges Bild von der Armutslage in Nordrhein-Westfalen vermitteln soll. Gegenstand der Berichterstattung sollen neben der Lebenssituation der von Armut betroffenen Menschen auch Möglichkeiten und Grenzen unserer sozialen Sicherungs- und Hilfesysteme sowie die Frage nach Ursachen und Lösungsperspektiven sein.
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Der Sozialbericht 2003 war ein weiterer Schritt zur Verstetigung der Landessozialberichterstattung. Im Mittelpunkt stehen „Menschen in prekären Lebenslagen“. Bei der Untersuchung der Lebenslagen bestimmter sozialer Gruppen werden die im Sozialbericht 1998 enthaltenen Daten und Indikatoren verstetigt und fortgeschrieben.
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Das Schwerpunktthema des Sozialberichts 2004 ist die Situation von Menschen mit Behinderungen. Entsprechend eines Beschlusses des Landtages NRW von 2001 hat die Landesregierung die bisherige Armutsberichterstattung zudem um eine Reichtumsberichterstattung ergänzt. Dementsprechend enthält der Bericht nicht nur einen Armutsteil, sondern erstmal werden für NRW auch Umfang und Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie Umverteilungsprozesse untersucht. Der Bericht liegt in einer Lang- und einer Kurzfassung vor.
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Sozialbericht NRW 2004
Armuts- und Reichtumsbericht
Langfassung herunterladen (1,5 MB)